Art. 8 SN-21580Folgeänderung im Sächsischen Verwaltungsorganisationsgesetz
Das Sächsische Verwaltungsorganisationsgesetz vom 25. November 2003 (SächsGVBl. S. 899), das zuletzt durch Artikel 9 des Gesetzes vom 27. Juni 2025 (SächsGVBl.…
Art. 1 Abs. 4 Nr. 37 SN-21580Änderung des Sächsischen Polizeivollzugsdienstgesetzes
In § 101 Absatz 1 wird die Angabe „Polizeiverwaltungsamt“ durch die Angabe „Polizeipräsidium für Service und IT“ ersetzt.
Art. 2 Abs. 3 Nr. 4 Buchst. a SN-12363Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern, des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen, des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz und für Europa, des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus und Sport, des Sächsischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst, des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz und des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft zur Umsetzung der Standortkonzeption im Geschäftsbereich des Sächsischen Staatsministeriums des Innern
In der Überschrift werden die Wörter „Landespolizeidirektion Zentrale Dienste “ durch das Wort „Polizeiverwaltungsamt “ ersetzt.
Art. 15 Nr. 1 SN-21580Folgeänderungen in der Sächsischen Straßenverkehrsrechtsverordnung
In § 5 wird die Angabe „Polizeiverwaltungsamt“ durch die Angabe „Polizeipräsidium für Service und IT“ ersetzt.
Art. 10 Nr. 2 SN-21580Folgeänderungen im Sächsischen Straßenverkehrsrechtsgesetz
In § 18 Absatz 2 wird die Angabe „Polizeiverwaltungsamt“ durch die Angabe „Polizeipräsidium für Service und IT“ ersetzt.