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§ 21 Abs. 4 des Sächsischen Architektengesetzes ( SächsArchG) vom 28. Juni 2002 (SächsGVBl. S. 207) wird wie folgt geändert:
Das Wort „und“ nach dem Wort „Tierärzte“ wird durch ein Komma ersetzt.
Nach dem Wort „Apotheker“ werden die Wörter „sowie der Psychologischen Psychotherapeuten und der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten“ eingefügt.
Die Angabe „Artikel 17 des Gesetzes vom 28. Juni 2001 (SächsGVBl. S. 426, 428)“ wird durch die Angabe „Artikel 2 des Gesetzes vom 9. September 2005 (SächsGVBl. S. 266)“ ersetzt.
In Nummer 5 Halbsatz 2 werden die Wörter „die durch Artikel 3 des Gesetzes vom 10. Februar 2017 (SächsGVBl. S. 50, 79)“ durch die Wörter „die zuletzt durch…
Der bisherige Absatz 2 wird Absatz 3 und die Angabe „Nr. 1“ wird gestrichen.
In Absatz 5 Satz 2 werden die Wörter „2 Nummer 1 bis 3“ durch die Wörter „2 Nummer 1 und 2“ ersetzt.
§ 2 Abs. 1 wird wie folgt gefasst:
Nach Absatz 1 wird folgender Absatz 1a eingefügt:
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.