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§ 56 Abs. 2 Satz 1 des Sächsischen Gesetzes über den Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz ( SächsBRKG) vom 24. Juni 2004 (SächsGVBl. S. 245, 647) wird wie folgt geändert:
Das Wort „und“ nach dem Wort „Tierärzte“ wird durch ein Komma ersetzt.
Nach dem Wort „Apotheker“ werden die Wörter „sowie der Psychologischen Psychotherapeuten und der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten“ eingefügt.
Die Angabe „Artikel 17 des Gesetzes vom 28. Juni 2001 (SächsGVBl. S. 426, 428)“ wird durch die Angabe „Artikel 2 des Gesetzes vom 9. September 2005 (SächsGVBl. S. 266)“ ersetzt.
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