Art. 9Gr § 4 Abs. 2 SN-3293Gesetz über das öffentlich-rechtliche Kreditwesen im Freistaat Sachsen
Für den Fall des Ausscheidens eines kommunalen Anteilseigners nach Absatz 1 steht dem Freistaat Sachsen das Recht zu, die jeweiligen Anteile an der Sachsen LB…
§ 64 Abs. 1 SN-3844Sächsisches Sparkassengesetz
Die Anteilseigner sind berechtigt, aus der Finanzgruppe durch Kündigung auszuscheiden. Bei einer Rückübertragung der Trägerschaft einer Verbundsparkasse, deren…
§ 73 Abs. 3 GenGGesetz betreffend die Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften
Die Satzung kann Mitgliedern, die ihren Geschäftsanteil voll eingezahlt haben, für den Fall der Beendigung der Mitgliedschaft einen Anspruch auf Auszahlung…
§ 51a Abs. 2 LwAnpGGesetz über die strukturelle Anpassung der Landwirtschaft an die soziale und ökologische Marktwirtschaft in der Deutschen Demokratischen Republik
Der Anspruch nach § 44 Abs. 1 Nr. 1 steht auch den vor dem 16. März 1990 ausgeschiedenen Mitgliedern sowie deren Erben zu. Der Anspruch ist in fünf gleichen…
§ 29 Abs. 2 SN-3844Sächsisches Sparkassengesetz
Nach Erteilung der Genehmigung hat der Vorstand die Auflösung der Sparkasse dreimal mit Zwischenfristen von je vier Wochen öffentlich bekannt zu machen und…