Art. 1 Abs. 4 Nr. 5 SN-2472Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrages über den Ostdeutschen Sparkassen- und Giroverband
§ 7 wird wie folgt gefasst: „§ 7 Anzuwendendes Recht Soweit dieser Vertrag keine besonderen Bestimmungen enthält, ist hinsichtlich der Rechtsverhältnisse des…
Art. 2 Abs. 2 ZwVerbuaStVtr SLStaatsvertrag zwischen dem Saarland und dem Land Rheinland-Pfalz über Zweckverbände, öffentlich-rechtliche Vereinbarungen, kommunale Arbeitsgemeinschaften sowie Wasser- und Bodenverbände
Für öffentlich-rechtliche Vereinbarungen nach Artikel 1 gilt des Recht des Landes, dem die Körperschaft angehört, der durch die Vereinbarung die Erfüllung oder…
Art. 34 32010L0043Die Mitgliedstaaten verpflichten die Parteien der nach Artikel 23 Absatz 5 oder Artikel 33 Absatz 5 der Richtlinie 2009/65/EG vorgesehenen Vereinbarung…
§ 1 Abs. 2 SN-2336Rechtsnatur, Sitz und Organe
Der Verband ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Seine Rechtsverhältnisse werden durch Satzung geregelt, die im Amtsblatt des die Staatsaufsicht…