Art. 1 Abs. 3 Nr. 20 Buchst. a SN-20762Siebtes Gesetz zur Änderung des Sächsischen Privatrundfunkgesetzes
Absatz 1 Satz 1 wird wie folgt gefasst: „Ein Rundfunkveranstalter muss mindestens eine für den Inhalt des Programms verantwortliche Person bestellen, die zur…
§ 31 Abs. 6 LMG NRWLandesmediengesetz Nordrhein-Westfalen
Jeder Veranstalter muss der LfM eine für den Inhalt des Rundfunkprogramms verantwortliche Person benennen. Werden mehrere Verantwortliche benannt, ist…
§ 9 Abs. 1 SMGSaarländisches Mediengesetz (SMG) Vom 17. Oktober 2023*)
§ 53 des Medienstaatsvertrages gilt für Veranstalterinnen und Veranstalter von länderübergreifend, nicht bundesweit ausgerichteten sowie von landesweit oder…
§ 8 Abs. 2 SMGSaarländisches Mediengesetz (SMG) Vom 17. Oktober 2023*)
Eine Rundfunkveranstalterin oder ein Rundfunkveranstalter privaten Rechts, die oder der nicht eine natürliche Person ist, muss eine für den Inhalt des Programms…
§ 125 Abs. 2 Satz 3 Nr. 8 LMG NRWLandesmediengesetz Nordrhein-Westfalen
als Veranstalter entgegen § 31 Absatz 6 keine für den Inhalt des Rundfunkprogramms verantwortliche Person benennt.