Art. 1 Abs. 3 Nr. 12 SächsPRGDrittes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den privaten Rundfunk und neue Medien in Sachsen
§ 25 Abs. 3 wird wie folgt neu gefaßt: „(3) Dem Veranstalter eines Rundfunkprogramms steht auch die Nutzung der horizontalen und vertikalen Austastlücke des…
Art. 1 Abs. 3 SN-1022Zweites Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den privaten Rundfunk und neue Medien in Sachsen
Dem Veranstalter eines Rundfunkprogramms steht auch die Nutzung der vertikalen Austastlücke des Fernsehsignals oder des Radiotext-Datenblocks im RDS-Unterträger…
Art. 2 Abs. 1 FernsSatVtr SLStaatsvertrag über die Veranstaltung von Fernsehen über Satellit (Satellitenfernseh-Staatsvertrag)
Der Veranstalter des Fernsehprogramms bedarf der Zulassung. Sie umfasst neben dem Nutzungsrecht nach Artikel 1 Abs. 1 auch das Recht, für die Verbreitung dieses…
Art. 3 Abs. 5 SN-1255Gesetz zum Vierten Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge
Solange und soweit die Übertragungskapazitäten der Nummern 1 bis 3 von den Veranstaltern nicht genutzt werden, steht die Nutzung den Kabelbetreibern zu. Soweit…
§ 86 Abs. 3 LMG NRWLandesmediengesetz Nordrhein-Westfalen
Die Zulassung zur Verbreitung über terrestrische Übertragungskapazitäten wird nur erteilt, soweit diese nicht für lokalen Hörfunk benötigt werden oder nach…