§ 22 Abs. 2 SN-1341Gemeindegebietsreformgesetz Südwestsachsen
Zwischen der Stadt Kirchberg als erfüllender Gemeinde und den Gemeinden Crinitzberg, Hartmannsdorf b. Kirchberg und Hirschfeld ist eine Verwaltungsgemeinschaft…
§ 10 Abs. 3 SN-2423Verwaltungseinheit Schönfeld
Zwischen der Gemeinde Schönfeld als erfüllender Gemeinde und den Gemeinden Lampertswalde und Weißig a. Raschütz ist eine Verwaltungsgemeinschaft zu vereinbaren.
Art. 1 Nr. 7 Buchst. g SN-10275Elfte Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen zur Änderung der Finanzamts- und Rechenzentrums-Zuständigkeitsverordnung
In Seite 2 wird das zum Finanzamt Freital gehörende Wort „Weißeritzkreis“ durch die Wörter „Vom Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge die Gemeinden…
§ 43 Abs. 1 SN-2423Besondere Bestimmungen zur Auflösung der Verwaltungsverbände Schönfeld, An der Talsperre Klingenberg und Berggießhübel-Land
Die vom Verwaltungsverband Schönfeld für die Gemeinden Schönborn und Weißig a. Raschütz bisher wahrgenommenen Aufgaben gehen bis zur Bildung der…
§ 22 Abs. 2 SN-2096Gemeindegebietsreformgesetz Oberlausitz-Niederschlesien
Zwischen der Gemeinde Hirschfelde als erfüllender Gemeinde und den Gemeinden Dittelsdorf und Schlegel ist eine Verwaltungsgemeinschaft zu vereinbaren.