§ 3 Abs. 1 SN-1341Verwaltungseinheit Weischlitz
Die Gemeinden Kloschwitz und Kürbitz werden in die Gemeinde Weischlitz eingegliedert.
§ 16 Abs. 2 SN-2096Gemeindegebietsreformgesetz Oberlausitz-Niederschlesien
Zwischen der Gemeinde Obercunnersdorf als erfüllender Gemeinde und der Gemeinde Niedercunnersdorf ist eine Verwaltungsgemeinschaft zu vereinbaren.
§ 4 Abs. 1 SN-1260Gemeindegebietsreformgesetz Westsachsen
Die Gemeinde Kletzen-Zschölkau wird in die Gemeinde Krostitz eingegliedert.
§ 21 Abs. 2 SN-2423Gemeindegebietsreformgesetz Oberes Elbtal/Osterzgebirge
Zwischen der Stadt Altenberg als erfüllender Gemeinde und der Stadt Bärenstein sowie der Gemeinde Hermsdorf/Erzgeb. ist eine Verwaltungsgemeinschaft zu…
§ 3 Abs. 3 SN-2096Gemeindegebietsreformgesetz Oberlausitz-Niederschlesien
Die Gemeinde Neukirch hat mit der Stadt Königsbrück und der Gemeinde Laußnitz den Anschluß an die zwischen diesen Gemeinden bestehende Verwaltungsgemeinschaft…