§ 3 SN-2423Verwaltungseinheit Nünchritz
Zwischen der Gemeinde Nünchritz als erfüllender Gemeinde und den Gemeinden Diesbar-Seußlitz und Glaubitz ist eine Verwaltungsgemeinschaft zu vereinbaren.
§ 18 Abs. 2 SN-2423Verwaltungseinheit Tharandt
Zwischen der Stadt Tharandt als erfüllender Gemeinde und der Gemeinde Dorfhain ist eine Verwaltungsgemeinschaft zu vereinbaren.
§ 43 Abs. 3 SN-2423Besondere Bestimmungen zur Auflösung der Verwaltungsverbände Schönfeld, An der Talsperre Klingenberg und Berggießhübel-Land
Die vom Verwaltungsverband Berggießhübel-Land für die Gemeinde Dohma bisher wahrgenommenen Aufgaben gehen bis zur Bildung der Verwaltungsgemeinschaft gemäß § 22…
§ 12 Abs. 1 SN-2005Gemeindegebietsreformgesetz Chemnitz-Erzgebirge
Die Gemeinden Deutscheinsiedel und Deutschneudorf werden zur Gemeinde Deutschneudorf vereinigt.
§ 25 Abs. 1 SN-1260Gemeindegebietsreformgesetz Westsachsen
Die Gemeinde Döbrichau wird in die Gemeinde Beilrode eingegliedert.