§ 23 Abs. 2 SN-1260Verwaltungseinheit Ostrau
Zwischen der Gemeinde Ostrau als erfüllender Gemeinde und der Gemeinde Zschaitz-Ottewig ist eine Verwaltungsgemeinschaft zu vereinbaren.
Art. 1 Nr. 7 Buchst. o SN-10275Elfte Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen zur Änderung der Finanzamts- und Rechenzentrums-Zuständigkeitsverordnung
In Seite 2 werden die zum Finanzamt Oschatz gehörenden Wörter „Landkreis Torgau-Oschatz“ durch die Wörter „Vom Landkreis Nordsachsen die Gemeinden Arzberg,…
§ 3 Abs. 2 SN-1341Gemeindegebietsreformgesetz Südwestsachsen
Die Gemeinde Dröda wird in die Gemeinde Burgstein eingegliedert.
§ 2 SN-1260Verwaltungseinheit Delitzsch
Zwischen der Stadt Delitzsch als erfüllender Gemeinde und der Gemeinde Döbernitz ist eine Verwaltungsgemeinschaft zu vereinbaren.
§ 9 Abs. 1 SN-1341Gemeindegebietsreformgesetz Südwestsachsen
Die Gemeinde Beerheide wird in die Große Kreisstadt Auerbach/Vogtl. eingegliedert.