Art. 1 SN-2475Änderung der Förderzuständigkeitsverordnung Umwelt/Landwirtschaft
„(2) Zuständig für die Durchführung der Förderprogramme und Fördermaßnahmen im Sinne von
Art. 16 Nr. 2 Buchst. b SN-12339Verordnung der Sächsischen Staatsregierung und des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr zur Änderung von Verordnungen zur Umsetzung der Standortkonzeption sowie zur Rechtsbereinigung
Nummer 2 wird wie folgt geändert:
Art. 2 SN-12587Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz und für Europa und des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Änderung der Übertragung der Zuständigkeit zur Durchführung von Förderprogrammen im Bereich des E-Governments
§ 3 der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Übertragung der Zuständigkeit zur Durchführung von Förderprogrammen…
Art. 1 SN-9241Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft zur Änderung der Förderzuständigkeitsverordnung SMUL
Die Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft zur Übertragung der Zuständigkeit zur Durchführung von Förderprogrammen und…