Gesetze
Gesetz wird geladen …
Die Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit über die Zuständigkeiten zur Durchführung von Förderprogrammen und Fördermaßnahmen (Förderzuständigkeitsverordnung SMWA – SMWAFördZuVO) vom 20. Dezember 2005 (SächsGVBl. S. 378), zuletzt geändert durch Verordnung vom 21. Dezember 2010 (SächsGVBl. 2011 S. 37), wird wie folgt geändert:
In der Überschrift werden die Wörter „und Arbeit“ durch die Wörter „, Arbeit und Verkehr“ ersetzt.
Die Anlage (zu § 1) wird wie folgt geändert:
In Nummer 1 werden die Wörter „und Arbeit“ durch die Wörter „, Arbeit und Verkehr“ ersetzt und wird Buchstabe j gestrichen.
Nummer 2 wird wie folgt geändert:
Die Wörter „Die Regierungspräsidien sind“ werden durch die Wörter „Die Landesdirektion Sachsen ist“ ersetzt.
Buchstabe q wird wie folgt gefasst:
„q) Institutionelle Förderung der Verbraucherzentrale Sachsen e. V.“ cc) Die Buchstaben r und s werden gestrichen.
Nummer 3 wird wie folgt gefasst: „3. Das Landesamt für Straßenbau und Verkehr ist für die Durchführung folgender Förderprogramme oder Fördermaßnahmen zuständig: a) Förderung von Maßnahmen zur Verbesserung des schienen- und straßengebundenen öffentlichen Personennahverkehrs, b) Förderung des kommunalen Straßen- und Brückenbaus, c) Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit zur Förderung des Radverkehrs aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (RL Radverkehr) vom 23. Juni 2009 (SächsABl. S. 1133) sowie d) Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr zur Förderung der Verkehrsinfrastruktur aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (RL Verkehrsinfrastruktur) vom 7. Januar 2011 (SächsABl. S. 171), enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 24. November 2011 (SächsABl. SDr. S. S 1767).“
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.