Art. 1 Abs. 1 SN-2490Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft zur Änderung der Verordnung über die Naturschutzbeiräte
Die Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landesentwicklung über die Naturschutzbeiräte (BeiratsVO) vom 21. März 1994 (SächGVBl. S. 817),…
§ 53 Abs. 4 SNGGesetz zum Schutz der Natur und Heimat im Saarland - Saarländisches Naturschutzgesetz - (SNG) - Vom 5. April 2006*
Die nach dem 1. Juni 2006 gemäß § 38 Abs. 1 von den unteren Naturschutzbehörden berufenen örtlichen Naturschutzbeauftragten bleiben bis zum Ablauf ihrer…
§ 3 Abs. 1 SN-2514Berufung, Amtsdauer und Stellvertretung
Die Mitglieder des Beirates werden durch den Leiter der Naturschutzbehörde aufgrund von Vorschlägen gemäß § 4 schriftlich berufen.
§ 81 LNatSchG NRWGesetz zum Schutz der Natur in Nordrhein-Westfalen
Die bei Inkrafttreten dieses Gesetzes bestehenden Beiräte bei den unteren Naturschutzbehörden üben ihre Tätigkeit bis zum Ablauf der bei ihrer Wahl vorgesehenen…