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§ 5 der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landesentwicklung zur Kennzeichnung der geschützten Teile von Natur und Landschaft (Kennzeichnungsverordnung – KennzVO) vom 15. Juni 1993 (SächsGVBl. S. 572) wird aufgehoben.
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