Art. 2 Abs. 2 SN-3676Gesetz zum Vertrag zwischen dem Heiligen Stuhl und dem Land Brandenburg sowie dem Freistaat Sachsen über die Errichtung des Bistums Görlitz
Der Tag, an dem der Vertrag nach seinem Artikel 8 Abs. 2 in Kraft tritt, ist im Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt bekanntzumachen. Das vorstehende Gesetz…
Art. 2 Abs. 2 SN-3142Gesetz zum Vertrag zwischen dem Heiligen Stuhl und den Ländern Sachsen-Anhalt, Brandenburg und dem Freistaat Sachsen über die Errichtung des Bistums Magdeburg
Der Tag, an dem der Vertrag in Kraft tritt, ist im Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt bekanntzumachen. Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt…
Art. 3 Abs. 1 SN-3406Gesetz zum Staatsvertrag über die Vergabe von Studienplätzen und über die Zulassung zum Hochschulstudium im Freistaat Sachsen
Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.
Art. 2 Abs. 1 SN-1324Gesetz zum Abkommen über Zentralstelle der Länder für Gesundheitsschutz bei Medizinprodukten
Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.
Art. 2 Abs. 1 SN-3416Gesetz zu dem Abkommen vom 16./ 17.12.1993 über die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik (ZLS) und über die Akkreditierungsstelle der Länder für Meß- und Prüfstellen zum Vollzug des Gefahrenstoffrechts
Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.