§ 1 SN-3532Zweck der Sächsischen Sicherheitswacht
In der Sächsischen Sicherheitswacht wirken Bürger an der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung mit.
Art. 1 Nr. 2 SN-2858Gesetz zur Änderung des Sächsischen Sicherheitswachterprobungsgesetzes
Der erste Abschnitt erhält folgende Fassung: „Erster Abschnitt Zweck der Sächsischen Sicherheitswacht § 1 Zweck der Sächsischen Sicherheitswacht In der…
§ 4 Abs. 2 SächsPBGSächsisches Polizeibehördengesetz
Der Polizeivollzugsdienst leistet den Polizeibehörden Vollzugshilfe nach Maßgabe der §§ 37 und 38 des Sächsischen Polizeivollzugsdienstgesetzes.
§ 5 Abs. 1 SächsPolOrgVOSächsische Polizeiorganisationsverordnung
Das Präsidium der Bereitschaftspolizei unterstützt mit seinen Kräften und Mitteln bei der Wahrnehmung vollzugspolizeilicher Aufgaben
§ 10 Abs. 1 SN-3532Rechtsstellung, Begründung und Beendigung des Dienstverhältnisses
Die Angehörigen der Sächsischen Sicherheitswacht sind ehrenamtlich tätig und stehen zum Freistaat Sachsen in einem besonderen öffentlich-rechtlichen…