Gesetze
Gesetz wird geladen …
In § 2 Abs. 4 Satz 1 der Verordnung über Verwaltungskosten für amtliche Untersuchungen nach dem Geflügelfleischhygienegesetz (VwKGFlHGVO) vom 9. Februar 2000 (SächsGVBl. S. 133, 135) wird die Angabe „Staatsministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend und Familie“ durch die Worte „Staatsministerium für Soziales“ ersetzt.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.