§ 2 Abs. 3 SächsSchulGSächsisches Schulgesetz
Darüber hinaus sind an allen Schulen im Freistaat Sachsen Grundkenntnisse aus der Geschichte und Kultur der Sorben zu vermitteln.
§ 1 Abs. 5 Nr. 4 SächsSchulGSächsisches Schulgesetz
allen Menschen vorurteilsfrei zu begegnen, unabhängig von ihrer ethnischen und kulturellen Herkunft, äußeren Erscheinung, ihren religiösen und weltanschaulichen…
§ 2 Abs. 2 SchulG NRWSchulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen
Ehrfurcht vor Gott, Achtung vor der Würde des Menschen und Bereitschaft zum sozialen Handeln zu wecken, ist vornehmstes Ziel der Erziehung. Die Jugend soll…
§ 35b Abs. 2 SächsSchulGSächsisches Schulgesetz
Darüber hinaus arbeiten die Schulen mit außerschulischen Einrichtungen, insbesondere Unternehmen, Vereinen, Kirchen, Einrichtungen der kulturellen und…