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Sorbisch ist Muttersprache im Sinne dieser Verordnung für diejenigen Kinder, die allein die sorbische Sprache bereits im Vorschulalter erlernt haben.
Sorbisch ist Zweitsprache im Sinne dieser Verordnung für diejenigen Kinder, die die deutsche und sorbische Sprache bereits im Vorschulalter erlernt haben.
Sorbisch ist Fremdsprache im Sinne dieser Verordnung für diejenigen Kinder, die im Vorschulalter die deutsche, nicht aber die sorbische Sprache erlernt haben.
Im sorbischen Siedlungsgebiet ist allen Kindern und Jugendlichen, deren Eltern es wünschen, die Möglichkeit zu geben, die sorbische Sprache zu erlernen und in…
die Kinder sorbisch und deutsch sprechen, wobei die Bildung, Erziehung und Betreuung der Kinder überwiegend in deutscher Sprache erfolgt.
Absatz 1 wird wie folgt gefasst: „(1) Im sorbischen Siedlungsgebiet ist allen Kindern und Jugendlichen, deren Eltern es wünschen, die Möglichkeit zu geben, die…
In Gruppen, in denen Kinder gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 2 betreut werden, sind ihnen Kenntnisse der sorbischen Sprache unter Berücksichtigung der bereits vorhandenen…
Der sorbische Sprachunterricht an einer sorbischen Schule der Schulart Gymnasium ersetzt nicht die zur Erreichung der allgemeinen Hochschulreife erforderliche…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.