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Die Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über Lehrerkonferenzen (Lehrerkonferenzordnung – LKonfO) vom 12. Juli 1994 (SächsGVBl. S. 1452) wird wie folgt geändert:
In der Überschrift wird die Angabe „(Lehrerkonferenzordnung – LKonfO)“ durch die Angabe „(Lehrerkonferenzverordnung – LKonfVO)“ ersetzt.
§ 7 wird wie folgt geändert:
In Absatz 1 Satz 1 werden nach dem Wort „unterrichten“ die Wörter „, sowie die pädagogischen Unterrichtshilfen, die in der betreffenden Klasse eingesetzt werden“ eingefügt.
In Absatz 2 Satz 1 werden die Wörter „, Lehramtsanwärter, Studienreferendare und Lehrkräfte einer an einer Grundschule geführten Vorbereitungsklasse“ durch die Wörter „sowie die diesen gleichgestellten kirchlichen Lehrkräfte“ ersetzt.
Absatz 3 wird aufgehoben.
Der bisherige Absatz 4 wird Absatz 3.
§ 15 wird wie folgt geändert:
Absatz 1 wird wie folgt geändert:
Die Absatzbezeichnung „(1)“ wird gestrichen.
Folgender Satz wird angefügt:
„§ 44 Abs. 2 SchulG bleibt unberührt.“
Die Absätze 2 bis 4 werden aufgehoben.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.