Gesetze
Gesetz wird geladen …
Dieses Gesetz tritt mit Ausnahme von Artikel 1 Nr. 4 Buchst. c zum 1. August 2003 in Kraft.
Artikel 1 Nr. 4 Buchst. c tritt am 1. August 2004 in Kraft.
Die Klassenobergrenze gemäß § 4a Abs. 2 in Artikel 1 Nr. 3 wird schrittweise über die Eingangsklassen der jeweiligen Schulart dauerhaft eingeführt. Eingangsklassen sind die Klassenstufen 1 und 5 der allgemeinbildenden Schulen und die jeweils erste Klassenstufe der berufsbildenden Schulen. Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt und ist zu verkünden. Dresden, den 18. Juli 2003 Der Landtagspräsident Erich Iltgen Der Ministerpräsident Prof. Dr. Georg Milbradt Der Staatsminister für Kultus Prof. Dr. Karl Mannsfeld
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.