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Dieses Gesetz tritt am 1. Oktober 2004 in Kraft, soweit in Absatz 2 nichts anderes bestimmt ist.
Artikel 1 § 17 Abs. 4, 5 und 6, § 21 Abs. 2, §§ 86, 88 treten am Tage nach der Verkündung dieses Gesetzes und Artikel 1 § 85 Abs. 1, 2, 5 und 6 tritt am 1. Juli 2005 in Kraft.
Die Sächsische Bauordnung (SächsBO) vom 18. März 1999 (SächsGVBl. S. 86), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 1. September 2003 (SächsGVBl. S. 418, 427), tritt am 1. Oktober 2004 außer Kraft, mit Ausnahme von § 88 Abs. 1, der am 1. Juli 2005 außer Kraft tritt. Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt und ist zu verkünden. Dresden, den 28. Mai 2004 Der Landtagspräsident Erich Iltgen Der Ministerpräsident Prof. Dr. Georg Milbradt Der Staatsminister des Innern Horst Rasch Der Staatsminister für Wirtschaft und Arbeit Dr. Martin Gillo
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