Art. 5 SN-2931Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 94/80/EG des Rates der Europäischen Union vom 19. Dezember 1994 über die Einzelheiten der Ausübung des aktiven und passiven Wahlrechts bei den Kommunalwahlen für Unionsbürger in einem Mitgliedsstaat, dessen Staatsangehörigkeit sie nicht besitzen
Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft. Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt und ist zu verkünden. Dresden, den 14. Dezember…
Art. 3 SN-2933Gesetz zur Änderung des Gesetzes über Volksantrag, Volksbegehren und Volksbescheid
Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft. Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt und ist zu verkünden. Dresden, den 1. Juni 1999…
Art. 2 SN-3556Erstes Gesetz zur Änderung des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes
Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft. Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt und ist zu verkünden. Dresden, den 24. Oktober…
Art. 3 SN-2858Gesetz zur Änderung des Sächsischen Sicherheitswachterprobungsgesetzes
Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft. Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt und ist zu verkünden. Dresden, den 16. April 1999…
Art. 3In SN-3015Gesetz zur Durchführung der Erwerbsstatistik im Freistaat Sachsen und zur Änderung des Sächsischen Statistikgesetzes
Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft. Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt und ist zu verkünden. Dresden, den 12. Februar…