Art. 30 Abs. 1 NRW-26486Verfassung für das Land Nordrhein-Westfalen
Der Landtag besteht aus den vom Volke gewählten Abgeordneten. Zu seinen Aufgaben gehören die Wahl des/der Ministerpräsidenten/in, die Verabschiedung der Gesetze…
Art. 65 Abs. 1 SVerfVerfassung des Saarlandes (SVerf) Vom 15. Dezember 1947
Der Landtag ist die gewählte Vertretung des Volkes.
§ 4a Abs. 1 SN-9477Abgeordnetengesetz
Die Ausübung des Mandats steht im Mittelpunkt der Tätigkeit eines Mitglieds des Landtages. Unbeschadet dieser Verpflichtung sind Tätigkeiten beruflicher oder…
§ 2 Abs. 1 SN-9477Abgeordnetengesetz
Niemand darf gehindert werden, sich um ein Mandat im Landtag oder in der gesetzgebenden Körperschaft eines anderen Landes zu bewerben, es anzunehmen oder…
Art. 1 Abs. 1 SN-9716Elftes Gesetz zur Änderung des Abgeordnetengesetzes
Das Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Sächsischen Landtages (Abgeordnetengesetz) in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. Juli 2000…