Art. 1 Nr. 1 SN-20917Gesetz zur Einführung einer Karenzzeit für Mitglieder der Staatsregierung
§ 1 Absatz 1 wird wie folgt gefasst: „Mitglieder der Staatsregierung sind die Ministerpräsidentin oder der Ministerpräsident, die Staatsministerinnen und…
§ 1 Abs. 1 SächsMinGSächsisches Ministergesetz
Mitglieder der Staatsregierung sind die Ministerpräsidentin oder der Ministerpräsident, die Staatsministerinnen und Staatsminister und die zu Mitgliedern der…
Art. 1 Satz 2 Nr. 3 Buchst. b SN-4621Zweite Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales zur Änderung der Sächsischen Frauenförderungsstatistikverordnung
In Satz 2 werden die Wörter „der Geschäftsordnung der Staatsregierung“ durch die Wörter „dem Beschluss der Sächsischen Staatsregierung über die Abgrenzung der…
§ 19 MinG SLGesetz Nr. 784 über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder der Landesregierung (Saarländisches Ministergesetz) Vom 17. Juli 1963
1Auf die zu weiteren Mitgliedern der Landesregierung ernannten Staatssekretäre finden die §§ 4, 8 und 10 sowie die Vorschriften des Abschnitts II keine…
§ 5 Abs. 1 LOGGesetz Nr. 883 Landesorganisationsgesetz (LOG) Vom 2. Juli 1969 in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. März 1997
1Der Ministerpräsident und die Minister leiten und beaufsichtigen im Rahmen ihres Geschäftsbereiches - unbeschadet der Zuständigkeiten der Landesregierung - die…