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Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft, soweit in den folgenden Absätzen nichts anderes bestimmt ist.
Die Regelung des § 28 Abs. 6 SächsVwKG, die durch Artikel 1 Nr. 20 dieses Gesetzes eingefügt worden ist, tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2002 in Kraft.
Artikel 1 Nr. 6 Buchst. b tritt am 1. Januar 2004 in Kraft. Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt und ist zu verkünden. Dresden, den 16. Januar 2003 Der Landtagspräsident Erich Iltgen Der Ministerpräsident Prof. Dr. Georg Milbradt Der Staatsminister der Finanzen Dr. Horst Metz Der Staatsminister des Innern In Vertretung Dr. Thomas de Maizire Der Staatsminister der Justiz
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