§ 42 MtDFmEloAufklVDVVerordnung über den Vorbereitungsdienst für den mittleren technischen Verwaltungsdienst des Bundes im Verwendungsbereich Fernmelde- und Elektronische Aufklärung
Nach Beendigung jedes Lehrgangs stellt die jeweilige Ausbildungs- oder Lehreinrichtung der Anwärterin oder dem Anwärter ein Zeugnis aus, in dem die Ergebnisse…
§ 32 GtDFmEloAufklVDVVerordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen technischen Verwaltungsdienst des Bundes im Verwendungsbereich Fernmelde- und Elektronische Aufklärung
Nach Beendigung jedes Lehrgangs stellt die jeweilige Ausbildungs- oder Lehreinrichtung der Anwärterin oder dem Anwärter ein Zeugnis aus, in dem die Ergebnisse…
§ 10 Abs. 3 SächsAPOBauMStSächsische Ausbildungs- und Prüfungsordnung Bau, Maschinenwesen und Elektrotechnik sowie Straßenwesen
Für Lehrgänge wird eine Bescheinigung erteilt, aus der sich ergibt, ob die Anwärterin oder der Anwärter mit Erfolg am Lehrgang teilgenommen hat. Werden Tests…
Art. 2 Abs. 3 SN-19778Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen, des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr und des Sächsischen Staatsministeriums für Regionalentwicklung zur Neuregelung der Ausbildung und Prüfung im Vorbereitungsdienst für die erste Einstiegsebene der Laufbahngruppe 2 in der Fachrichtung Naturwissenschaft und Technik mit dem fachlichen Schwerpunkt technischer Verwaltungsdienst in den Aufgabenbereichen Hochbau und Städtebau, Maschinenwesen und Elektrotechnik sowie Straßenwesen
Für Lehrgänge wird eine Bescheinigung erteilt, aus der sich ergibt, ob die Anwärterin oder der Anwärter mit Erfolg am Lehrgang teilgenommen hat. Werden Tests…
§ 9 Abs. 5 SächsHygkoAPOSächsische Hygienekontrolle-Ausbildungs- und Prüfungsordnung
Die Teilnahme an der theoretischen Ausbildung war erfolgreich, wenn die schriftlichen Arbeiten nach Absatz 4 durchschnittlich mindestens mit der Note…