§ 9 Abs. 2 GtDWSVVDVVerordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen technischen Verwaltungsdienst in der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes
Auf der Grundlage des Ausbildungsrahmenplans erstellt die Ausbildungsleiterin oder der Ausbildungsleiter für jede Anwärterin und jeden Anwärter einen…
§ 18 Abs. 4 LAP-mftDBwVVerordnung über die Laufbahn, Ausbildung und Prüfung für den mittleren feuerwehrtechnischen Dienst in der Bundeswehr
Vor Beginn der Ausbildung erstellt die Ausbildungsleitung für jede Anwärterin und jeden Anwärter einen Ausbildungsplan, aus dem sich die Ausbildungsstationen…
§ 11 Abs. 3 APO m. D.Verordnung über die Ausbildung und Prüfung der Beamten des mittleren Dienstes in der allgemeinen Verwaltung des Landes, der Gemeinden und der Gemeindeverbände (APO m. D.) Vom 28. Juni 1982
Von dem Ausbildungsleiter ist vor Beginn der Ausbildung für jeden Anwärter ein Zeitplan für die praktische Ausbildung bei den Ausbildungsstellen aufzustellen…
§ 6 Abs. 5 SN-16984Sächsische Ausbildungs- und Prüfungsordnung Vermessungswesen und Geoinformation
Der Ausbildungsleiter stellt für jeden Anwärter einen Ausbildungsplan auf. Der Anwärter, die Ausbildungsstelle und die Einstellungsbehörde erhalten jeweils eine…
§ 5 APO FeuerwehrVerordnung über die Ausbildung und Prüfung der Beamtinnen und Beamten des mittleren und gehobenen feuerwehrtechnischen Dienstes (APO Feuerwehr) Vom 20. Dezember 2015
Für jede Anwärterin oder jeden Anwärter hat die Ausbildungsleiterin oder der Ausbildungsleiter einen Ausbildungsplan aufzustellen, aus dem sich die zeitliche…