Gesetze
Gesetz wird geladen …
Während des Vorbereitungsdienstes werden die Anwärter praktisch und theoretisch ausgebildet. Die praktische Ausbildung gliedert sich in Ausbildungsabschnitte, die mehrere Ausbildungsstellen bei Behörden der Landes- und Kommunalverwaltung umfassen. Die theoretische Ausbildung obliegt der Saarländischen Verwaltungsschule. Reihenfolge und Zeiteinteilung richten sich nach dem Ausbildungsplan (Anlage 1a für die Anwärter des Landes, Anlage 1b für die Anwärter der Gemeinden und der Gemeindeverbände).
Der Ausbildungsleiter kann die Reihenfolge der Ausbildungsabschnitte und der Ausbildungsstellen im Einzelfall ändern.
Von dem Ausbildungsleiter ist vor Beginn der Ausbildung für jeden Anwärter ein Zeitplan für die praktische Ausbildung bei den Ausbildungsstellen aufzustellen und dem Anwärter auszuhändigen.