§ 2 Abs. 2 SN-4353Ausbildungs- und Prüfungsordnung für den mittleren allgemeinen Verwaltungsdienst
Die an der Verwaltungspraxis orientierte Ausbildung vermittelt die fachtheoretischen Kenntnisse und berufspraktischen Fähigkeiten, die zum selbständigen und…
§ 6 Abs. 1 APOWD NRWVerordnung über die Ausbildung und Prüfung für die Laufbahn des Werkdienstes im Justizvollzug des Landes Nordrhein-Westfalen
Ziel der Ausbildung ist es, in einem Theorie und Praxis verbindenden Ausbildungsgang Beamtinnen und Beamte auszubilden, die nach ihrer Persönlichkeit und nach…
§ 6 Abs. 1 APOaVollzD NRWVerordnung über die Ausbildung und Prüfung für die Laufbahn des allgemeinen Vollzugsdienstes im Justizvollzug des Landes Nordrhein-Westfalen
Ziel der Ausbildung ist es, in einem Theorie und Praxis verbindenden Ausbildungsgang Beamtinnen und Beamte auszubilden, die nach ihrer Persönlichkeit und nach…
§ 1 Abs. 2 SächsAPOAHaftSächsische Ausbildungs- und Prüfungsordnung Abschiebungshaft
Ziel der Ausbildung ist, in einem Theorie und Praxis verbindenden Ausbildungsgang Beamte heranzubilden, die nach ihrer Persönlichkeit und nach ihren Kenntnissen…
§ 2 Abs. 1 APO m. D.Verordnung über die Ausbildung und Prüfung der Beamten des mittleren Dienstes in der allgemeinen Verwaltung des Landes, der Gemeinden und der Gemeindeverbände (APO m. D.) Vom 28. Juni 1982
Ziel der Ausbildung ist es, Beamte heranzubilden, die nach ihrer Persönlichkeit, ihrer Allgemeinbildung sowie ihren fachlichen Kenntnissen und Fähigkeiten für…