Gesetze
Gesetz wird geladen …
Ziel der Ausbildung ist es, die Befähigung für die zweite Einstiegsebene der Laufbahn der Laufbahngruppe 1 der Fachrichtung Allgemeine Verwaltung mit dem fachlichen Schwerpunkt allgemeiner Verwaltungsdienst (Laufbahnbefähigung) zu erwerben.
Die an der Verwaltungspraxis orientierte Ausbildung vermittelt die fachtheoretischen Kenntnisse und berufspraktischen Fähigkeiten, die zum selbständigen und dienstleistungsorientierten Planen, Durchführen und Kontrollieren von Arbeitsaufgaben erforderlich sind. Neben Grundlagenwissen sind insbesondere methodische, soziale und kommunikative Grundkompetenzen zu vermitteln. Gegenstand der Ausbildung sollen auch Themen der politischen Bildung sein. Die Herausbildung des Verständnisses für gesellschaftspolitische Fragen ist zu fördern.
Ziel der Ausbildung ist es, durch die Vermittlung von praxisbezogenen Fachkenntnissen und berufspraktischen Fähigkeiten Beamte heranzubilden, die durch ihr…
Die Ausbildung soll erreichen, sowohl das auf der Fachhochschule erworbene Wissen in der Praxis anzuwenden und es gegebenenfalls zu ergänzen, als auch…
Die Ausbildung vermittelt in enger Verbindung von Theorie und Praxis die Methoden und Kenntnisse sowie die berufspraktischen Fähigkeiten, die für die Erfüllung…
Die Ausbildung führt zur Berufsbefähigung. Sie vermittelt den Beamtinnen und Beamten die berufliche Grundbildung, die sie zur Aufgabenerfüllung in ihrer…
Die Ausbildung führt zur Berufsbefähigung. Sie vermittelt den Beamtinnen und Beamten die berufliche Grundbildung (berufspraktische Fähigkeiten und…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.