Art. 72 Abs. 8 Nr. 13 SächsVwNGSächsisches Verwaltungsneuordnungsgesetz
In § 19 werden die Wörter „Das Staatsministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Forsten“ durch die Wörter „Die für die Flurbereinigung zuständige oberste…
§ 3 Abs. 1 FlurbGFlurbereinigungsgesetz
Für die Flurbereinigung ist die Flurbereinigungsbehörde örtlich zuständig, in deren Bezirk das Flurbereinigungsgebiet liegt. Die obere Flurbereinigungsbehörde…
§ 2 Abs. 2 FlurbGFlurbereinigungsgesetz
Die Durchführung der Flurbereinigung ist von den Ländern als eine besonders vordringliche Maßnahme zu betreiben. Sie bestimmen, welche Fachbehörden…
§ 4 FlurbGFlurbereinigungsgesetz
Die obere Flurbereinigungsbehörde kann die Flurbereinigung anordnen und das Flurbereinigungsgebiet feststellen, wenn sie eine Flurbereinigung für erforderlich…