§ 29 SchiedsGGesetz über die Schiedsstellen in den Gemeinden
Jede Partei kann vor der Schiedsstelle mit einem Beistand erscheinen. In der Schlichtungsverhandlung darf ein Beistand nur zurückgewiesen werden, wenn er durch…
§ 19 SchAG NRWGesetz über das Schiedsamt in den Gemeinden des Landes Nordrhein-Westfalen
Jede Partei kann sich im Schlichtungsverfahren eines Rechtsanwaltes oder sonstigen Beistandes bedienen.
§ 21 Abs. 2 SSchOSaarländische Schiedsordnung (SSchO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. April 2001
Jede Partei kann sich im Schlichtungsverfahren eines Beistands bedienen. In der Schlichtungsverhandlung darf ein Beistand nur dann zurückgewiesen werden, wenn…
§ 90 Abs. 1 ZPOZivilprozessordnung
In der Verhandlung können die Parteien mit Beiständen erscheinen. Beistand kann sein, wer in Verfahren, in denen die Partei den Rechtsstreit selbst führen kann,…
§ 4 Abs. 4 SchlichtVVerordnung zur Regelung der Schlichtungsstelle nach dem Saarländischen Behindertengleichstellungsgesetz (Schlichtungsverordnung - SchlichtV) Vom 1. Oktober 2020
Jede Partei kann sich durch einen Rechtsanwalt oder einen anderen Bevollmächtigten vertreten lassen.