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Artikel 1 §§ 3 und 4 treten mit Wirkung vom 10. November 1998 in Kraft. Im Übrigen tritt dieses Gesetz am Tage nach seiner Verkündung in Kraft, gleichzeitig treten das Sächsische Gesetz zur Ausführung des Sozialgesetzbuches (SächsAGSGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Januar 1998 (SächsGVBl. S. 78) sowie die Verordnung der Sächsischen Staatsregierung über die Errichtung einer gemeinsamen Unfallkasse für den Landes- und den kommunalen Bereich vom 8. Oktober 1997 (SächsGVBl. S. 551) außer Kraft. Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt und ist zu verkünden. Dresden, den 6. Juni 2002 Der Landtagspräsident Erich Iltgen Der Ministerpräsident Prof. Dr. Georg Milbradt Der Staatsminister der Justiz Dr. Thomas de Maizière Der Staatsminister für Kultus Prof. Dr. Karl Mannsfeld Der Staatsminister des Innern Horst Rasch Der Staatsminister der Finanzen Dr. Horst Metz Der Staatsminister für Wissenschaft und Kunst Dr. Matthias Rößler Der Staatsminister für Wirtschaft und Arbeit Dr. Martin Gillo Die Staatsministerin für Soziales Christine Weber Der Staatsminister für Umwelt und Landwirtschaft Steffen Flath
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