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Die Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über Zuständigkeiten in Eingliederungsangelegenheiten (Eingliederungs-Zuständigkeitsverordnung – EglZuVO) vom 13. Mai 1994 (SächsGVBl. S. 913), geändert durch Verordnung vom 2. November 1994 (SächsGVBl. S. 1624), wird wie folgt geändert:
§ 1 wird wie folgt geändert:
Nummer 5 erhält folgende Fassung „die Entscheidung und Gewährung von Eingliederungsshilfen nach § 9 Abs. 2 BVFG in der Fassung vom 2. Juni 1993,“
Die bisherigen Nummern 5 und 6 werden Nummern 6 und 7.
In Nummer 7 wird der Punkt durch ein Semikolon ersetzt.
Nach Nummer 7 wird folgende Nummer 8 angefügt
„die Entscheidung und Gewährung von Mitteln des Freistaates Sachsen zur Förderung der Eingliederung der Aussiedler und Spätaussiedler.“
§ 2 wird wie folgt geändert:
Nummer 2 wird gestrichen.
Die bisherigen Nummern 3 bis 6 werden Nummern 2 bis 5.;
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.