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Zur einheitlichen Pflege und Entwicklung des Naturparkes ist ein Konzept zu erarbeiten, das insbesondere folgende Teile enthalten soll:
eine auf die Schutz- und Entwicklungszonen (§ 4) bezogene Darstellung der landschaftlichen Entwicklung sowie eine Darstellung der anzustrebenden Entwicklung der Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft,
eine Darstellung der anzustrebenden Entwicklung von Erholung und Tourismus,
Aussagen zur Öffentlichkeits- und Bildungsarbeit sowie zur öffentlichen Darstellung des Naturparkes.
Das Pflege- und Entwicklungskonzept soll Maßnahmen zur Sicherung, Pflege und Entwicklung des Gebietes in seinem naturraumtypischen Erscheinungsbild und als Erholungsraum enthalten.
Das Pflege- und Entwicklungskonzept ist unter Beteiligung des Regierungspräsidiums Leipzig, des Regionalen Planungsverbandes Westsachsen, des Staatsbetriebes Sachsenforst, der berührten Landkreise Delitzsch und Torgau-Oschatz, des Tourismusverbandes „Sächsisches Burgen- und Heideland“, der zuständigen land-, forst- und fischereiwirtschaftlichen Fachbehörden sowie weiterer vom Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft zu benennender Beteiligter zu erarbeiten. Über das Pflege- und Entwicklungskonzept ist das Benehmen mit den betroffenen Gemeinden herzustellen und mit dem Land Sachsen-Anhalt abzustimmen.
Das Pflege- und Entwicklungskonzept ist nach Bestätigung durch das Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft verbindliche Arbeitsgrundlage für den Naturparkträger. Vor der Bestätigung hat das Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft das Einvernehmen mit dem Staatsministerium für Wirtschaft und Arbeit und dem Staatsministerium des Innern herzustellen.
Auf der Grundlage des Pflege- und Entwicklungskonzeptes unterbreitet der Naturparkträger dem Regionalen Planungsverband Westsachsen als Träger der Regionalplanung sowie den Gemeinden als Träger der Bauleitplanung Vorschläge, die eine dem Schutzzweck entsprechende Entwicklung gewährleisten sollen.
Auf der Grundlage des Nationalpark-Programms und des Rahmenkonzeptes für das Landschaftsschutzgebiet gemäß Absatz 1 und zur Ausformung konkreter Einzelziele und…
Zur einheitlichen Entwicklung und Pflege des Naturparkgebietes ist ein Konzept zu erarbeiten, das insbesondere folgende Teile enthalten soll: a) eine auf die…
Zur einheitlichen Pflege und Entwicklung des Naturparks ist eine Konzeption zu erarbeiten, die insbesondere folgende Inhalte haben soll
Der zu erstellende und naturschutzfachlich abzustimmende Pflege- und Entwicklungsplan dient der Konkretisierung der in Absatz 1 aufgeführten Sicherungs- und…
dafür Sorge zu tragen, dass die Pflege- und Entwicklungskonzeption (§ 6) erarbeitet wird, die notwendigen Abstimmungen und Beteiligungen durchgeführt werden,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.