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Das Ausgliederungsgebiet hat eine Größe von etwa 0,83 ha. Es umfasst nach dem Stand vom 21. Januar 1997 auf dem Gebiet der Gemeinde Rathmannsdorf, Gemarkung Rathmannsdorf, Landkreis Sächsische Schweiz, die Flurstücke Nr. 1/1, 1/2, 1/3, 1/4, 2/7, teilweise, 2/8, 2/9, 2/14, teilweise, 2/16, 566/1, 566/2, 568/1, 568/2 teilweise und 569/3.
Das Ausgliederungsgebiet ist in einer Flurkarte des Regierungspräsidiums Dresden vom 17. Mai 1999 im Maßstab 1 : 2 730 grün schraffiert eingezeichnet. Die Karte ist Bestandteil der Verordnung.
Das Ausgliederungsgebiet ist in einer Flurkarte des Regierungspräsidiums Dresden vom 20. Mai 1999 im Maßstab 1:2 730 grün schraffiert eingezeichnet. Die Karte…
Das Ausgliederungsgebiet ist in vier Flurkarten des Regierungspräsidiums Dresden vom 23. März 1999 im Maßstab 1 : 2 500 grün schraffiert eingezeichnet. Die…
Das Ausgliederungsgebiet ist in einer Flurkarte des Regierungspräsidiums Dresden vom 10. Dezember 1998 im Maßstab 1:2 730 grün schraffiert eingezeichnet. Die…
Das Ausgliederungsgebiet ist in zwei Flurkarten des Regierungspräsidiums Dresden vom 3. April 2000 im Maßstab 1 : 2 500 blau schraffiert eingezeichnet. Die…
Das Ausgliederungsgebiet ist in einer Übersichtskarte des Regierungspräsidiums Dresden vom 20. Juli 1999 und in einer Flurkarte des Regierungspräsidiums Dresden…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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