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Das Ausgliederungsgebiet hat eine Größe von etwa 9 885 m². Es umfasst nach dem Stand vom 4. Dezember 1996 auf dem Gebiet der Kreisfreien Stadt Hoyerswerda, Gemarkung Bröthen, das Flurstück 261/1 (teilweise), nach dem Stand vom 4. Juni 1996 auf dem Gebiet der Kreisfreien Stadt Hoyerswerda, Gemarkung Bröthen, die Flurstücke 80 (teilweise), 50/1, 47/1 (teilweise) und 49/1 (teilweise) und nach dem Stand vom 8. April 1997 auf dem Gebiet der Kreisfreien Stadt Hoyerswerda, Gemarkung Michalken, die Flurstücke 239 und 240/3 (teilweise).
Das Ausgliederungsgebiet ist in vier Flurkarten des Regierungspräsidiums Dresden vom 23. März 1999 im Maßstab 1 : 2 500 grün schraffiert eingezeichnet. Die Karten sind Bestandteil der Verordnung.
Das Ausgliederungsgebiet hat eine Größe von etwa 43 674 m². Es umfasst nach dem Stand vom 6. Dezember 1999 auf dem Gebiet der Kreisfreien Stadt Hoyerswerda,…
Das Ausgliederungsgebiet ist in zwei Flurkarten des Regierungspräsidiums Dresden vom 3. April 2000 im Maßstab 1 : 2 500 blau schraffiert eingezeichnet. Die…
Das Ausgliederungsgebiet ist in einer Flurkarte des Regierungspräsidiums Dresden vom 20. Mai 1999 im Maßstab 1:2 730 grün schraffiert eingezeichnet. Die Karte…
Das Ausgliederungsgebiet ist in einer Flurkarte des Regierungspräsidiums Dresden vom 17. Mai 1999 im Maßstab 1 : 2 730 grün schraffiert eingezeichnet. Die Karte…
Das Ausgliederungsgebiet ist in einer Flurkarte des Regierungspräsidiums Dresden vom 10. Dezember 1998 im Maßstab 1:2 730 grün schraffiert eingezeichnet. Die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.