§ 3 SN-4930Verordnung des Regierungspräsidiums Dresden zur Änderung der Abgrenzung des Landschaftsschutzgebietes „Sächsische Schweiz“
Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft. Dresden, den 1. März 2000 Regierungspräsidium Dresden Dr. Weidelener Regierungspräsident
§ 3 SN-4933Verordnung des Regierungspräsidiums Dresden zur Änderung der Abgrenzung des Landschaftsschutzgebietes „Sächsische Schweiz“
Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft. Dresden, den 22. Juni 2000 Regierungspräsidium Dresden Dr. Weidelener Regierungspräsident
§ 3 SN-4929Verordnung des Regierungspräsidiums Dresden zur Änderung der Abgrenzung des Landschaftsschutzgebietes „Sächsische Schweiz“
Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft. Dresden, den 22. Februar 2000 Regierungspräsidium Dresden Dr. Weidelener Regierungspräsident
§ 3 SN-4935Verordnung des Regierungspräsidiums Dresden zur Änderung der Abgrenzung des Landschaftsschutzgebietes „Sächsische Schweiz“
Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft. Dresden, den 21. August 2000 Regierungspräsidium Dresden Dr. Weidelener Regierungspräsident
§ 3 SN-4923Verordnung des Regierungspräsidiums Dresden zur Änderung der Abgrenzung des Landschaftsschutzgebietes „Sächsische Schweiz“
Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft. Dresden, den 20. Mai 1999 Regierungspräsidium Dresden In Vertretung Biele Regierungsvizepräsident