§ 3 SN-4922Verordnung des Regierungspräsidiums Dresden zur Änderung der Abgrenzung des Landschaftsschutzgebietes „Sächsische Schweiz“
Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft. Dresden, den 17. Mai 1999 Regierungspräsidium Dresden Dr. Weidelener Regierungspräsident
§ 3 SN-4932Verordnung des Regierungspräsidiums Dresden zur Änderung der Abgrenzung des Landschaftsschutzgebietes „Lauta-Hoyerswerda-Wittichenau“
Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft. Dresden, den 3. April 2000 Regierungspräsidium Dresden Dr. Weidelener Regierungspräsident
§ 3 SN-4927Verordnung des Regierungspräsidiums Dresden zur Änderung der Abgrenzung des Landschaftsschutzgebietes „Sächsische Schweiz“
Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft. Dresden, den 5. November 1999 Regierungspräsidium Dresden Dr. Weidelener Regierungspräsident
§ 3 SN-4923Verordnung des Regierungspräsidiums Dresden zur Änderung der Abgrenzung des Landschaftsschutzgebietes „Sächsische Schweiz“
Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft. Dresden, den 20. Mai 1999 Regierungspräsidium Dresden In Vertretung Biele Regierungsvizepräsident
§ 3 SN-4930Verordnung des Regierungspräsidiums Dresden zur Änderung der Abgrenzung des Landschaftsschutzgebietes „Sächsische Schweiz“
Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft. Dresden, den 1. März 2000 Regierungspräsidium Dresden Dr. Weidelener Regierungspräsident