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Das Ausgliederungsgebiet umfasst eine Fläche von zirka 2,0 ha. Es beinhaltet auf dem Gebiet der Stadt Eilenburg, Gemarkung Eilenburg, Flur 21 die Flurstücke 21/4, 21/7, 21/8, 22/2, 22/3, 22/5, 22/7, 22/9, 22/11, 22/13, 22/14, 22/15, 22/16, 22/17, 22/18, 22/19, 22/20, 22/21, 22/22, 22/23, 22/24, 22/25, 22/26, 22/28, 22/29, 22/30 vollständig sowie 143/1 teilweise.
Die Grenzen der ausgegliederten Fläche sind in einem Katasterkartenauszug des Staatlichen Vermessungsamtes Torgau, Stand 22. Oktober 1999 im Maßstab 1 : 1 000 im Original grün umrandet dargestellt. Die Karte ist Bestandteil der Verordnung. Die Verordnung mit Karte wird beim Regierungspräsidium Leipzig in 04107 Leipzig, Braustraße 2, Zimmer 447, auf die Dauer von zwei Wochen, beginnend am achten Tag nach Verkündung dieser Verordnung im Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt, zur kostenlosen Einsicht durch jedermann während der Sprechzeiten öffentlich ausgelegt.
Die Verordnung mit Karte ist nach Ablauf der Auslegefrist beim Regierungspräsidium Leipzig zur kostenlosen Einsicht durch jedermann während der Sprechzeiten öffentlich niedergelegt.
Das Ausgliederungsgebiet ist in einer Flurstückskarte des Städtischen Vermessungsamtes Leipzig vom 25. Juli 2003 im Maßstab 1 : 1 000 im Original grün umgrenzt…
Das Ausgliederungsgebiet ist in einer Flurkarte vom 25. August 2003 im Maßstab 1 : 1 000 eingezeichnet. Die Karte ist Bestandteil der Verordnung. Die Verordnung…
Das Ausgliederungsgebiet ist in einer Flurkarte des Regierungspräsidiums Dresden vom 14. Dezember 1998 im Maßstab 1:1 000 grün schraffiert eingezeichnet. Die…
Das Ausgliederungsgebiet ist in einer Karte, bestehend aus einem Auszug der Flurstückskarte der Gemarkung Mörtitz, Flur 5 des Staatlichen Vermessungsamtes…
Das Ausgliederungsgebiet ist in einer Übersichtskarte vom 23. August 2000 im Maßstab 1 : 5 000 und in einer Flurkarte vom 23. August 2000 im Maßstab 1 : 5 000…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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