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Das Ausgliederungsgebiet hat eine Größe von etwa 2,0 ha. Es umfasst nach dem Stand vom 26. September 2001 auf dem Gebiet der Stadt Hohnstein, Gemarkung Rathewalde, Flur 3, Landkreis Sächsische Schweiz, die Flurstücke Nummer 192/1 bis 192/50.
Das Ausgliederungsgebiet ist einer Flurkarte des Regierungspräsidiums Dresden vom 27. Februar 2002 im Maßstab 1 : 2 730 rot schraffiert eingezeichnet. Die Grenzen sind auch in einem Beiblatt 1 zur Flurkarte im Maßstab 1 : 1 000 des Regierungspräsidiums Dresden vom 27. Februar 2002 eingetragen. Die Flurkarte und das Beiblatt sind Bestandteil der Verordnung. Maßgebend für den Grenzverlauf ist die Linienaußenkante der Grenzeintragung in der Flurkarte. Die Verordnung wird zusammen mit der Flurkarte im Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt verkündet. Die Verordnung mit Flurkarte und Beiblatt wird beim Regierungspräsidium Dresden, in 01099 Dresden, Stauffenbergallee 2, im Raum 3089 auf die Dauer von zwei Wochen nach der Verkündung im Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt zur kostenlosen Einsicht durch jedermann während der Sprechzeiten öffentlich ausgelegt.
Die Verordnung mit Karten wird nach Ablauf der Auslegungsfrist beim Regierungspräsidium Dresden zur kostenlosen Einsicht durch jedermann während der Sprechzeiten niedergelegt.
Das Ausgliederungsgebiet ist in einer Flurkarte des Regierungspräsidiums Dresden vom 14. Dezember 1998 im Maßstab 1:1 000 grün schraffiert eingezeichnet. Die…
Das Ausgliederungsgebiet ist in einer Flurkarte vom 25. August 2003 im Maßstab 1 : 1 000 eingezeichnet. Die Karte ist Bestandteil der Verordnung. Die Verordnung…
Das Ausgliederungsgebiet ist in einer Übersichtskarte vom 23. August 2000 im Maßstab 1 : 5 000 und in einer Flurkarte vom 23. August 2000 im Maßstab 1 : 5 000…
Das Ausgliederungsgebiet ist in einer Übersichtskarte des Regierungspräsidiums Dresden vom 24. März 2003 im Maßstab 1 : 10 000 grün umrandet und schwarz…
Das Ausgliederungsgebiet ist in einer Flurstückskarte des Städtischen Vermessungsamtes Leipzig vom 25. Juli 2003 im Maßstab 1 : 1 000 im Original grün umgrenzt…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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