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Eine Fläche westlich am Ortszentrum von Heidersdorf, südlich des Zechenweges und südwestlich des Kindergartens auf der Gemarkung Heidersdorf. Die Fläche wird aus der Schutzzone II in die Entwicklungszone überführt (umzoniert). Die Fläche umfasst auf der Gemarkung Heidersdorf folgende Flurstücke: 657/2, 657/3, 657/4, 657/5, 657/6, 657/7, 657/8, 657/9, 657/10 und 657/11 teilweise. Die Größe der umzonierten Fläche beträgt 1,20 ha.
Die geänderte Naturparkgrenze mit der Fläche nach Absatz 1 ist in der Flurkarte des Regierungspräsidiums Chemnitz vom 20. Dezember 2004 im Maßstab 1:2 730 mit einer violett gefärbten Linie eingetragen.
Die ungefähre Lage der Umzonierungsfläche ist in einer topographischen Übersichtskarte des Regierungspräsidiums Chemnitz vom 20. Dezember 2004 im Maßstab 1:25 000 mit einem Kreissymbol lokalisiert.
Die Flurkarte und die Übersichtskarte sind Bestandteil dieser Verordnung.
Die ungefähre Lage der Umzonierungsfläche ist in einer topographischen Übersichtskarte des Regierungspräsidiums Chemnitz vom 20. Dezember 2004 im Maßstab 1:25…
Die ungefähre Lage der Umzonierungsflächen ist in einer topografischen Übersichtskarte des Regierungspräsidiums Chemnitz vom 10. Oktober 2003 im Maßstab 1 : 25…
Die ungefähre Lage der Umzonierungsflächen ist in einer topografischen Übersichtskarte des Regierungspräsidiums Chemnitz vom 11. Dezember 2003 im Maßstab 1 : 25…
Die Änderungen der Grenze zwischen der Entwicklungszone und der Schutzzone II auf den unter den Absätzen 1 und 2 aufgeführten Flächen sind in einer Flurkarte…
Die auf den Flächen nach den Absätzen 1 bis 3 geänderten Naturparkgrenzen sind in den Flurkarten 1 bis 3 des Regierungspräsidiums Chemnitz vom 2. September 2004…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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