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Schutzzweck ist:
die Erhaltung und Entwicklung eines repräsentativen Ausschnitts des größten zusammenhängenden natürlichen Fichtenwaldgebiets des Freistaates Sachsen und der für die Umgebung der Hochmoore typischen Abfolge aus Rauschbeeren-Fichten-Moorwald (Vaccinio uliginosi-Piceetum), Torfmoos-Fichtenwald (Calamagrostis villosae-Piceetum sphagnetosum) und Wollreitgras-Fichtenwald (Calamagrostio villosae-Piceetum); auch unter Beachtung der Anforderungen der Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie – FFH-RL) (ABl. EG Nr. L 206 S. 7, 1996 Nr. L 59 S. 63), zuletzt geändert durch Verordnung (EG) Nr. 1882/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. September 2003 (ABl. EU Nr. L 284 S. 1), sowie der Richtlinie 79/409/EWG des Rates vom 2. April 1979 über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten (ABl. EG Nr. L 103 S. 1), zuletzt geändert durch Richtlinie 97/49/EG der Kommission vom 29. Juli 1997 (ABl. EG Nr. L 223 S. 9), zur Erhaltung der Kohärenz des Schutzgebietssystems NATURA 2000 gemäß FFH-RL;
die Erhaltung, zielgerichtete Weiterentwicklung sowie Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustands der im Naturschutzgebiet vorkommenden Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-RL, insbesondere der • Bodensauren Fichtenwälder (NATURA-2000-Code 9410), • Fichten-Moorwälder (NATURA-2000-Code 91D4, prioritärer Lebensraumtyp), • Bergkiefern-Moorwälder (NATURA-2000-Code 91D3, prioritärer Lebensraumtyp), • Lebenden Hochmoore (NATURA-2000-Code 7110, prioritärer Lebensraumtyp), • Berg-Mähwiesen (NATURA-2000-Code 6520);
die Erhaltung und Entwicklung eines günstigen Erhaltungszustands der im Naturschutzgebiet vorkommenden Populationen von Pflanzenarten, insbesondere Rosmarinheide, Moosbeere, Armblütige Segge, Schlammsegge, Schwarze Krähenbeere, Rauschbeere, Arnika und Bärwurz sowie von Flechten- und Moosarten, beispielsweise Cladonia rangiferina, Cladonia elongata, Sphagnum fuscum, Hylocomium splendens und Barbilophozia lycopodioides;
die Erhaltung und Entwicklung eines günstigen Erhaltungszustands der im Naturschutzgebiet vorkommenden Populationen von Tierarten, insbesondere Sperlingskauz, Tannenhäher, Alpenbirkenzeisig, Schwarzspecht, Rauhfußkauz, Auerhuhn, Alpen-Smaragdlibelle, Arktische Smaragdlibelle, Hochmoor Mosaikjungfer und Kreuzotter, sowie ihrer für die Fortpflanzung, Ernährung, die Migration, den Durchzug und die Überwinterung dienenden Habitate;
die Erhaltung und Wiederherstellung der Unzerschnittenheit und funktionalen Zusammengehörigkeit des Lebensraumgefüges des Naturschutzgebiets, insbesondere unter dem Aspekt eines ausreichenden Angebots an Naturverjüngung sowie stehendem und liegendem Totholz;
die Erhaltung des Gebiets als Genressource des autochthonen Vorkommens der Carlsfelder Hochlagenfichte.
die Erhaltung, Pflege und Entwicklung naturnaher Waldgesellschaften, einschließlich der hier lebenden Tier- und Pflanzenarten.
Schutzzweck ist die Erhaltung, Pflege und Entwicklung gebietstypischer Pflanzen- und Tierarten in ihren Lebensgemeinschaften sowie die Erhaltung des Gebietes…
die Bewahrung und zielgerichtete Entwicklung eines dauerhaft günstigen Erhaltungszustandes der gebietseigenen Lebensraum-Typen gemäß Anhang I der…
die Erhaltung, Pflege und teilweise Entwicklung der naturnahen Wälder, insbesondere ihrer höhlenreichen Ausprägungsformen, einschließlich der hier lebenden…
die Bewahrung sowie zielgerichtete Entwicklung und Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes aller im Naturschutzgebiet vorkommenden natürlichen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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