Gesetze
Gesetz wird geladen …
Folgende Maßnahmen, die ebenfalls nachteilige Auswirkungen auf den Schutzzweck nach § 3 haben können, bedürfen der schriftlichen Erlaubnis der örtlich zuständigen unteren Naturschutzbehörde:
das Einrichten und Markieren neuer Skiloipen sowie besucherlenkende Maßnahmen wie die Aufstellung, das Anbringen oder das Aufzeichnen von Hinweisschildern und Markierungen für Wanderwege;
die flächenhafte Ausbringung von Kalk auf Flächen außerhalb mooriger und anmooriger Standorte;
auf den in § 2 Abs. 5 bezeichneten Flächen die Fällung und Entnahme schädlingsbefallener Bäume;
der Anbau nicht standortheimischer Baumarten wie zum Beispiel Lärche, Omorikafichte oder Douglasie;
die Anwendung von Schädlingsbekämpfungs- und Pflanzenschutzmitteln;
die Anlage jagdlicher Einrichtungen wie fester Hochsitze, Wildäcker, Kirrungen und sonstiger Fütterungsstellen;
die Beweidung von Bergwiesenflächen;
die Mahd von Bergwiesenflächen vor dem 15. Juli.
Die Erlaubnis ist zu erteilen, wenn die Handlung den Schutzzweck nach § 3 nicht beeinträchtigt und Wirkungen der in § 4 genannten Art nicht zur Folge hat oder solche Wirkungen durch Auflagen oder Bedingungen abgewendet werden können. Einer Erlaubnis bedarf es nicht bei Handlungen der Forst- und Jagdbehörden des Freistaates Sachsen, sofern diese im Einvernehmen mit der zuständigen unteren Naturschutzbehörde ergehen.
Dünger oder Pflanzenschutz-/Schädlingsbekämpfungsmittel auf Waldstandorte auszubringen;
Dünger oder Pflanzenschutz-/Schädlingsbekämpfungsmittel auf Waldstandorte auszubringen;
Die Erlaubnis ist zu erteilen, wenn die Handlung den Schutzzweck nach § 3 nicht beeinträchtigt und Wirkungen der in § 4 genannten Art nicht zur Folge hat oder…
Eingriffe in Schilf- und Röhrichtbestände,
Folgende Maßnahmen, die ebenfalls nachteilige Auswirkungen auf den Schutzzweck nach § 3 innerhalb des Schutzgebietes haben können, bedürfen der schriftlichen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.
Diese Vorschrift verdrängt keine Norm, tritt hinter keiner zurück und gilt ausdrücklich neben einer.
Welche und warum — mit Abonnement