§ 1 NatSGRuthenstV SLVerordnung über das Naturschutzgebiet „Die Ruthenstücker“ Vom 25. November 1985
Das in § 2 näher bezeichnete Gebiet wird zum Naturschutzgebiet erklärt. Es trägt die Bezeichnung „Die Ruthenstücker“.
§ 1 SN-10240Verordnung des Regierungspräsidiums Chemnitz zur Festsetzung des Naturschutzgebietes „Fichtelberg“
Die in § 2 näher bezeichneten Flächen auf dem Gebiet der Stadt Kurort Oberwiesenthal im Landkreis Annaberg werden als Naturschutzgebiet festgesetzt. Das…
§ 1 SN-15167Verordnung des Regierungspräsidiums Chemnitz zur Festsetzung des Naturschutzgebietes „Um den Eibsee“
Die in § 2 näher bezeichneten Flächen auf dem Gebiet der Stadt Chemnitz werden als Naturschutzgebiet festgesetzt. Das Naturschutzgebiet führt die Bezeichnung…
§ 1 SN-15145Verordnung des Regierungspräsidiums Leipzig zur Festsetzung des Naturschutzgebietes „Lehmlache Lauer“
Die in § 2 näher bezeichnete Fläche auf dem Gebiet der Stadt Leipzig wird als Naturschutzgebiet festgesetzt. Das Naturschutzgebiet führt die Bezeichnung…
§ 1 SN-15231Verordnung des Regierungspräsidiums Dresden zur Festsetzung des Naturschutzgebietes „Elbtalhänge zwischen Rottewitz und Zadel“
Die in § 2 näher bezeichneten Flächen auf dem Gebiet der Stadt Meißen und der Gemeinde Diera-Zehren im Landkreis Meißen werden als Naturschutzgebiet…