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Von den Verboten und Geboten dieser Verordnung kann nach § 53 -->SächsNatSchG --> auf Antrag Befreiung erteilt werden.
Von den Verboten und Geboten dieser Verordnung kann die höhere Naturschutzbehörde auf schriftlichen Antrag hin gemäß § 53 SächsNatSchG schriftlich Befreiung…
Von den Verboten und Geboten dieser Verordnung kann die höhere Naturschutzbehörde auf schriftlichen Antrag hin gemäß § 53 SächsNatSchG Befreiung erteilen.
Von den Verboten und Geboten dieser Verordnung kann die höhere Naturschutzbehörde auf schriftlichen Antrag hin nach § 53 SächsNatSchG Befreiung erteilen.
Von den Verboten dieser Verordnung kann die höhere Naturschutzbehörde nach § 53 SächsNatSchG auf schriftlichen Antrag Befreiung erteilen. Die Befreiung kann mit…
Von den Verboten und Geboten dieser Verordnung kann die höhere Naturschutzbehörde auf schriftlichen Antrag hin gemäß § 53 SächsNatSchG schriftlich Befreiung…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.