§ 22 Abs. 2 SN-2407Sächsisches Privatrundfunkgesetz
Für Sendungen von Kirchen und anderen im Sendegebiet vertretenen öffentlich-rechtlichen Religionsgemeinschaften im Sinn von Artikel 140 des Grundgesetzes für…
§ 68 Abs. 1 MStV SNMedienstaatsvertrag
Den Evangelischen Kirchen, der Katholischen Kirche und den Jüdischen Gemeinden sind auf Wunsch angemessene Sendezeiten zur Übertragung religiöser Sendungen…
§ 11 Abs. 3 Deutschlandradio-StV/DLR-StV SNDeutschlandradio-StV
Den Evangelischen Kirchen, der Katholischen Kirche und den Jüdischen Gemeinden sind auf Wunsch angemessene Sendezeiten in den Hörfunkprogrammen für die…
§ 36 Abs. 4 LMG NRWLandesmediengesetz Nordrhein-Westfalen
Jeder Veranstalter eines Vollprogramms hat den Evangelischen Kirchen, der Katholischen Kirche und den jüdischen Kultusgemeinden, wenn diese nicht als…
§ 11 Abs. 3 SN-2288ZDF-Staatsvertrag
Den Evangelischen Kirchen, der Katholischen Kirche und den Jüdischen Gemeinden sind auf Wunsch angemessene Sendezeiten im Fernsehvollprogramm „Zweites Deutsches…