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Dieser Vertrag bedarf der Ratifizierung. Die Ratifikationsurkunden sollen in Dresden ausgetauscht werden. Der Vertrag tritt am Tage nach diesem Austausch in Kraft.
Die Beziehungen zwischen dem Freistaat und den Kirchen regeln sich mit dem Inkrafttreten dieses Vertrages nach diesem Vertrag. Dresden, den 27. März 1994 Für den Freistaat Sachsen Prof. Dr. Kurt Biedenkopf Ministerpräsident Für die Evangelisch-Lutherische Landeskirche Sachsens Hans-Dieter Hofmann Präsident Für die Evangelische Kirche der schlesischen Oberlausitz Prof. Dr. Joachim Rogge Bischof Für die Evangelische Kirche der Kirchenprovinz Sachsen Dr. Eberhard Schmidt Propst Für die Evangelische Kirche in Berlin-Brandenburg Horstdieter Wildner Konsistorialpräsident Für die Evangelisch-Lutherische Kirche in Thüringen Walter Weispfenning Oberkirchenrat
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